Windparkfonds
Windparkfonds - Windparkfonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich an Windparks zu beteiligen. Nach dem seit Mai 2000 geltenden EEG (Erneuerbare- Energien- Gesetz) kann in Deutschland jede Person Strom aus erneuerbaren Energien in das vorhandene Stromnetz einleiten und erhält dafür eine Einspeisevergütung. Ein Windparkfonds investiert Kapital in ein Windkraftanlage. Der erzeugte Strom der Anlagen wird in das Stromnetz eingespeist und der regionale Stromversorger vergütet jede eingespeiste Kilowattstunde Strom anfänglich mit 9,1 Ct. und anschließend für den Rest der Laufzeit mit 6,2 Ct. Die zeitlich begrenzte anfängliche Vergütung in Höhe von 9,1 Ct/kWh ist abhängig von der Standortsituation der Anlage, beträgt aber mind. fünf Jahre. Aus diesen Erträgen ergibt sich später der Gewinn des Umweltfonds.
Das entscheidende Auswahlkriterium
Die Leistungsbilanz sollte für jeden Interessenten – gerade bei den geschlossenen Fonds –
das entscheidende Auswahlkriterium sein.
Der Markt der Windparkfonds ist noch jung, so dass es in diesem Bereich kaum Erfahrungswerte aus der Vergangenheit gibt. Besonders auf technische Probleme zurück zu führende Ausfallzeiten stellen ein Risiko einer solchen Geldanlage dar, da die Anlagen immer noch in Kleinserien gefertigt werden.
Ein weiteres Risiko stellt der Wind selbst dar. Die Fondsinitiatoren erstellen Prognosen über die Windverhältnisse am Standort der Anlagen. Dennoch könnten diese nicht erfüllt werden und die Anlagen daher still stehen.
Neben diesen speziellen Risiken besteht auch bei diesem geschlossenen Fonds die Gefahr, dass sich während der relativ langen Laufzeit die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen ändern und sich negativ auf die Anlage auswirken.


