Schiffsfonds Definition

Schiffsfonds

Bei Schiffsfonds wird das eingesammelte Kapital in den Erwerb oder den Bau von Seeschiffen investiert.

Schiffsfonds Definition

Juli 21, 2007 | Bereich Schiffsfonds | Quote Wikipedia

Bei Schiffsfonds oder auch Schiffsbeteiligungen handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Schiffsfondsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft nachhaltig und selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und das Kostenrisiko aus dem Schiffsbetrieb trägt. Die Gesellschaft kann den steuerlichen Gewinn pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermitteln (pauschalierte Gewinnermittlung nach § 5a EStG, sogenannte Tonnagesteuer), vorausgesetzt, dass sie einen entsprechenden Antrag stellt, das Schiff im internationalen Verkehr betrieben wird, die Bereederung des Schiffes im Inland erfolgt, die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft ihren Sitz im Inland hat und das Schiff in einem deutschen Register eingetragen ist. An diesen Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre lang gebunden. Die Anwendung der Tonnagesteuer führt zu geringen, pauschal ermittelten Gewinnen der Gesellschaft unabhängig von der realen Gewinn- oder Verlustsituation. Für die Kommanditisten führt die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung in Höhe von etwa 0,1 bis 0,4% pro Jahr bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital (abhängig von der Nettoraumzahl des Schiffes und der Höhe des Gesellschaftskapitals). Auf diesen Gewinn ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Tonnagesteuer eventuell spätere Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes bereits abgegolten sind.

Erbschafts- und schenkungssteuerlich sind Schiffsfonds sehr interessant. Sofern der Anleger in das Handelsregister eingetragen wurde (direkte Beteiligung), kommt er nach derzeitiger Rechtslage in den Genuss:

  • der niedrigen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte: Bemessungsgrundlage ist der anteilige Steuerbilanzwert; häufig sind die Werte bedingt durch die degressive Afa und die mit den Auszahlungen bereits erfolgten Rückzahlungen von Teilen der Einlage negativ (bei Schenkungen können keine negativen Werte übertragen werden)
  • den Freibetrag von 225.000 Euro, der nur einmal alle 10 Jahre ausgenutzt werden kann
  • den Bewertungsabschlag von 35% gemäß § 13a ErbStG
  • die Tarifbegrenzung gemäß § 19a ErbStG.

Tonnagesteuer (§ 5a EStG): Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar 2007 den Beschluss des Ersten Senats vom 7. November 2006 veröffentlicht (AZ: 1 BvL 10/02). Die jetzige Rechtslage bleibt bis zu einer Neuregelung weiterhin angewendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Wie die Neuregelung inhaltlich gestaltet wird ist offen.

Merkmale eines Schiffsfonds


  • Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft (er erwirbt einen Anteil am Gesellschaftskapital des Schiffsfonds)
  • Es ist eine langfristige Investition mit in der Regel 10 bis 25 Jahren Laufzeit.
  • Das konkrete Investitionsobjekt steht fest; in der Regel ist es kein "Blind Pool".
  • Unternehmerische Investition mit Chancen (hohe Rendite, steuer optimiert) und Risiken
  • Da die Anleger Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, gibt es keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin. Vielmehr werden sie an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt.
  • Es existiert ein vorformuliertes Vertragswerk, mindestens ein Gesellschafts- und Treuhandvertrag, auf das der einzelne Anleger keinen Einfluss hat.
  • Es existiert ein Verkaufsprospekt, in dem die wesentlichen Angaben zum Investment und die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beschrieben sind.
  • Für die Chance eines Verkaufs der Beteiligung besteht keine Gewähr; Zweitmärkte sind aber eine gute Alternative.
  • Es bestehen keine staatlichen Kontrollen. Anbieter von Schiffsfonds benötigen keine staatliche Erlaubnis und müssen keinen Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Es gibt keine Vorschriften, in welche Schiffe investiert werden darf oder wie ein Fonds konzipiert werden muss.

Nach der Einführung des § 15 b EStG im Dezember 2005 wurde die Neukonzeption von Schiffsfonds mit Anfangsverlusten über 10% des Kommanditkapitals (Steuerstundungsmodelle) unterbunden. Auch die in der Branche über viele Jahre beliebten sogenannten Kombi-Modelle (steuerliche Anfangsverluste in den ersten Jahren mit anschließendem Wechsel zur Tonnagebesteuerung) gehören damit der Vergangenheit an. Betroffen sind alle Schiffsfonds, für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde oder bei denen der Anleger nach dem 10. November 2005 beigetreten ist (Rückwirkung des Gesetzes). Als Folge dieser gesetzlichen Änderung werden von den Anbietern derzeit renditeorientierte Fondsprodukte auf den Markt gebracht, die von der Tonnagebesteuerung profitieren.

Die prognostizierten Renditen der Anbieter sind in den letzten Jahren rückläufig. Wurden 2002 durchschnittlich noch rund 9,5% Nachsteuerrendite in Aussicht gestellt betrug 2006 die durchschnittlich erwartete Nachsteuerrendite rund 6,8%. Die Weichkosten (im Wesentlichen Vertriebskosten und Gebühren der Anbieter) sind in den letzten Jahren etwas zurückgegangen und betrugen 2006 durchschnittlich rund 24% des Eigenkapitals inklusive Agio.

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Über Schiffsfonds

Schiffsfonds bieten als Investment eine erstklassige Möglichkeit am weltweiten ständig wachsenden Transportaufkommen teilzuhaben. Großeteile des internationalen Transportaufkommens wird über die Seeschiffahrt bedient.

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